Mit staatlichen Förderprogrammen für energetisches Sanieren und Modernisieren clever sparen und nachhaltig investieren
Ist es draußen kalt, drehen wir die Heizung auf. Klar, dass die Wärme dann auch drinnen bleiben soll. Doch in vielen Häusern finden sich alte, schlecht gedämmte Fenster – und sorgen für hohen Wärmeverlust! Grundsätzlich entsprechen Fenster, die vor dem Jahr 1995 gebaut wurden, nicht den Richtlinien der Energieeinsparverordnung und so geht viel Heizenergie und damit bares Geld verloren. Wer sich nun nach neuen Fenstern oder Haustüren umsieht oder gleich das gesamte Gebäude zum Effizienzhaus sanieren lassen möchte, der profitiert von staatlichen Förderprogrammen: Hausbesitzer und Wohnungseigentümer erhalten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (bitte lesen Sie hierzu den Hinweis weiter unten auf der Seite) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschüssen für das energetische Sanieren, Modernisieren und weitere Maßnahmen. Hier erfahren Sie welche Zuschüsse und Kredite es für Ihr Bauvorhaben gibt und wie Sie sie beantragen können.
Gute Gründe für neue Fenster
Neue Fenster mit optimaler Wärmedämmung bringen nicht nur Vorteile rund um Energiesparen und Umweltschutz mit sich: Auch verbesserter Schallschutz und auf Wunsch professioneller Einbruchschutz durch das PaXsecura-System sind gute Argumente für den Kauf neuer Fenster. Zudem ist natürlich auch der Bedienkomfort moderner Fenstertechnik deutlich höher und moderne und größere Fenster sorgen für eine tolle, lichtdurchflutete Wohnatmosphäre. Wer jetzt in neue Fenster investiert, sollte unbedingt an den passenden Insektenschutz und Sonnenschutz denken. Nutzen Sie also die staatlichen Zuschüsse um in die optimale Ausstattung Ihrer Fenster zu investieren - So genießen Sie rundum die Vorteile Ihrer neuen Fenster!
Steuertipp: Anrechnung von 20 Prozent Ihrer Ausgaben für energetische Sanierung
Lassen Sie energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen und profitieren Sie bei der Einkommenssteuererklärung von einer steuerlichen Förderung nach § 35c EStG in Höhe von 20 Prozent Ihrer Ausgaben, bei max. 40.000 Euro.
Damit das Finanzamt grünes Licht für die steuerliche Förderung gibt, muss das ausführende Fachunternehmen mit der nach amtlichem Muster erstellten Bescheinigung bestätigen, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Satz 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG erfüllt sind.
Die passende Förderung für Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben
Im Bereich der EBS-Programme (energieeffizientes Bauen und Sanieren) findet seit Januar 2021 eine Umstrukturierung statt. Die neue Basis für die Förderprogramme bildet nun das GEG (Gebäudeenergiegesetz), welches bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren soll. Um dies zu erreichen, wurden die alten EBS-Programme durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt. Die BEG wird nun in Teilschritten seit dem 01.01.2021 umgesetzt und soll bis 2023 abgeschlossen sein. Die damit beauftragten Institutionen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
BAFA-Bezuschussung für Einzelmaßnahmen: Neue Fenster
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst Maßnahmen rund um die Gebäudehülle, die Anlagentechnik sowie Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung. Darunter fällt auch die Förderung von Fenstern mit Wärmeschutz durch das BAFA: Profitieren Sie von einem Investitionszuschuss bis zu 20% bei förderfähigen Kosten bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit. Sie müssen mindestens 2.000 Euro Eigeninvestition mitbringen.
Wie beantragen Sie einen BAFA-Investitionszuschuss?
► BAFA-Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen
Nutzen Sie das BAFA Antragsformular für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Weitere Informationen rund um die Bedingungen zur Antragsstellung finden Sie hier.
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Hinweis: Für unterschiedliche Vorhaben können Sie auch mehrere Förderprodukte gleichzeitig nutzen. So erhöhen Sie die Gesamtsumme Ihrer Förderung.
Antrags- und Zusagestopp (Stand 24.01.2022)
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24.01.2022 mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschlossen.
- Die enorme Antragsflut der letzten Wochen führte zu einer Ausschöpfung der vom Bund bereitgestellten Haushaltsmittel. Das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis Januar 2022 sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
- Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden das BMWK und die KfW zügig entscheiden.
Betroffen vom sofortigen Antrags- und Zusagestopp sind folgende Programmvarianten der Bundesförderung für effiziente Gebäude:
- 261 Kredit Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude
- 262 Kredit Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude Einzelmaßnahmen
- 263 Kredit Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen
- 264 Kredit Bundesförderung für effiziente Gebäude Kommunen – Kredit Klimafreundlich bauen und sanieren
- 461 Zuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude – Zuschuss Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
- 463 Zuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Nichtwohngebäude Zuschuss
- 464 Zuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Kommunen
Leider sind auch die Fördermittel für den Investitionszuschuss Einbruchschutz (Programm 455-E) erschöpft. Auch hier können keine Anträge mehr gestellt werden. Zugesagte Anträge für Investitionszuschuss Einbruchschutz 455-E sind jedoch nicht betroffen.
Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Beantragen von Zuschüssen ohne förderschädliche Schritte
Sie planen einen Investitionszuschuss für Ihre Sanierung oder Bauvorhaben zu nutzen? Beachten Sie bitte unbedingt, dass der Antrag beim BAFA vorliegen muss, bevor Sie uns beauftragen. Vorab dürfen Sie jedoch bei einem Neubau Maßnahmen zur Herrichtung treffen, darunter fallen zum Beispiel Bodenuntersuchungen und das Anlegen von Zufahrtswegen. Bei einer Sanierung können vorab Untersuchungen der Statik und Bausubstanz stattfinden. Generell dürfen in beiden Fällen Planungs- und Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden.
Energieeffizienz-Experte beauftragen
Beratung ist das A und O! Wer eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss unbedingt einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Gut zu wissen: Für diese Baubegleitung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung. Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Dürfen mehrere Förderanträge gestellt werden?
Für ein Gebäude können zwei oder mehr Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen gestellt werden und ggf. von unterschiedlichen Antragstellern (Contractor, Eigentümer) solange die nach der Richtlinie festgelegten Höchstgrenzen förderfähiger Kosten pro Antrag und Kalenderjahr eingehalten werden. Ergibt sich infolge der Kumulierung für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote von insgesamt mehr als 60 Prozent, hat dies der Fördernehmer dem jeweiligen Durchführer anzuzeigen. Die nach dieser Richtlinie gewährte Förderung ist in diesem Fall so zu kürzen, dass eine Förderquote von max. 60 Prozent erreicht wird; soweit bereits erhalten, sind darüberhinausgehende Fördersummen durch den Fördernehmer zurückzuerstatten.
Was tun bei einer Kostenerhöhung
Sollten sich die Kosten Ihrer Bau- oder Sanierungsmaßnahme nachträglich erhöhen, ist eine Änderung des Förderantrags oder eine nachträgliche Antragstellung nicht möglich. Planen Sie daher schon bei der Antragstellung eine mögliche Kostenerhöhung mit ein. Als Richtwert für die eventuelle Erhöhung kalkulieren Sie ca. 20 % der Kosten laut der eingeholten Angebote.
Handelt es sich bei Ihrem Bauvorhaben um eine Einzelmaßnahme?
Bei der Erneuerung, dem Ersatz oder dem erstmaligen Einbau von Fenstern und Türen handelt es sich um eine einzelne Sanierungsmaßnahme - sofern das Gebäude nicht komplett saniert oder neu gebaut wird.
Folgendes müssen Sie bei der Förderung von Einzelmaßnahmen beachten: Als förderfähige Kosten für Einzelmaßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres bei Wohngebäuden werden nur max. 60.000 Euro pro Wohneinheit anerkannt. Dabei können auch mehrere Anträge innerhalb eines Kalenderjahres gestellt werden, sofern sich die Anträge auf unterschiedliche Einzelmaßnahmen beziehen. Neben dem Höchstbetrag ist auch das Mindestinvestitionsvolumen zu beachten. Das Mindestinvestitionsvolumen unterscheidet sich je nach gewählter Maßnahmengruppe.
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